Google Analytics nach unrechtmäßigem Einsatz auch in Finnland im Fokus

Datenschutzbeauftragter rügt finnische Städte für Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht

Aus der entsprechenden Pressemeldung geht hervor, dass Webseiten der Bibliotheken der Hauptstadtregion Tracking-Technologien in einer Weise eingesetzt haben, die möglicherweise Nutzungsdaten und personenbezogene Daten unrechtmäßig in die Vereinigten Staaten übermittelt hat. Im Einsatz waren dabei die beiden Google Dienste Google Analytics und Google Tag Manager.

Diese Datenübermittlung ist seit dem “Schrems II” Urteil vom Sommer 2020 und dem damit einhergehenden Ende des Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA in vielen Fällen unzulässig.

Neben Fällen in Österreich, Frankreich, Dänemark und Italien gibt es nun auch in Finnland einen Fall der sich klar gegen die verbreitete Praxis im Zusammenhang mit den genannten Google Diensten stellt.

Besonders interessant an diesem Fall ist dieser explizite Hinweis:

Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte betont, dass die Nutzer in der Lage sein sollten, Online-Dienste von Behörden zu nutzen, ohne dass Daten über ihre Website-Besuche beispielsweise in die kommerzielle Nutzung einfließen.

Diesem Hinweis können wir uns nur anschließen :) Die Google Tools sind nur deshalb kostenlos, weil sie mit Daten der Besucher bezahlt werden.

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